Betreuung bei erheblich allgemeinem Betreuungsbedarf



Wir bieten stundenweise Betreuung in der Häuslichkeit für Menschen an, die gemäß § 45a SGB XI einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben. Dies sind Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

In einem Informationsgespräch klären wir zunächst die Betreuungssituation und sprechen die Wünsche der Betroffenen ab.

Qualifizierte Mitarbeiter führen dann die Beaufsichtigung und Betreuung durch, stärken die Alltagskompetenzen des Patienten durch gezielte Anleitung und Förderung oder beraten die Pflegepersonen (z.B. die pflegenden Angehörigen) im Umgang mit dem Erkrankten.

In der Regel rechnen wir die Betreuungsleistung direkt mit der Pflegekasse ab.